Die unkomplizierte Lösung für das Unfallversicherungs-Obligatorium (UVG)
Obligatorisch für
- Arbeitgeber-innen von Hausangestellten
Leistungen an Hausangestellte
- Lohnfortzahlung (80% des Lohnes ab dem 3. Tag) bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall
- Rente bei Invalidität durch Unfall
- Heilungskosten für Unfallfolgen
- Notwendige Hilfsmittel
- Reise- und Transportkosten
- Integritäts- und Hilflosenentschädigung
- Hinterlassenenrente

















