
Für Grenzgänger-innen und im Ausland wohnhafte Personen.
Die
Leistungen
- Behandlung im Wohnstaat und in der Schweiz
- Halbprivate
Spitalabteilung
- Ärztliche Behandlung (Arzt, Medikamente, Therapien)
- Unfallzusatz:
Hilfsmittel nach Spitalaufenthalt
- Notfall im Ausland: volle Deckung in der halbprivaten
Spitalabteilung
- Privatsprechstunde bei Spezialärzten/-ärztinnen
- Rettungs-
und Transportkosten sowie Suchaktionen
Höhere
Beiträge an
- Alternativmedizin
- Präventivmassnahmen
- Brillengläser/Kontaktlinsen
- Zahnstellungskorrekturen
- Nichtpflichtmedikamente
- Mutterschaftsleistungen,
Stillgeld
- Spitex und Haushalthilfe
- Kuren
ArbeitsverhältnisWenn Sie:
- bei
einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, oder
- Selbständigerwerbend
mit freiwilliger UVG-Versicherung sind
dann sind Sie bereits über Ihren
Arbeitgeber gegen Unfall versichert.
Der Prämienanteil für die Unfallversicherung wird
Ihnen aus der
Basisdeckung abgezogen.
Wenn Sie anderweitig keine spezielle
Unfallversicherung
abgeschlossen haben und:
- nicht erwerbstätig sind,
- Arbeitnehmer
mit weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche bei einem Arbeitgeber sind,
- Selbständigerwerbender
ohne freiwillige UVG-Versicherung sind, oder
- Kinder, Hausfrauen/-männer, Pensionierte
sind
dann wird die Unfallversicherung in die Basisdeckung eingeschlossen.