Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten und somit unfallversichert sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG) die Unfalldeckung nicht ausschliessen.
Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig, wenn durch den Arbeitgeber bestätigt wird, dass der Versicherte obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.