

Anmeldung / Franchise / Rückerstattung / Unfall / Leistungsübersicht / Weitere...
- Ich bin nicht erwerbstätig / pensioniert. Muss ich an meiner Police etwas anpassen?
- Kann ich die Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen?
- Weshalb ist die Gesundheitserklärung nötig?
- Wie bin ich gegen Lohnausfall versichert?
- Wie kann ich meine Prämienrechnungen spesenfrei bezahlen?
- Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
- Wozu dient die Vivao Sympany CARD?
Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Angestellte: In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten.
Selbstständige: Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich selbst.
In beiden Fällen können Lücken vorkommen, die bei einer Arbeitsunfähigkeit massive finanzielle Folgen haben können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Taggeldversicherung vivao compensa.
vivao compensa
Mit LSV (Bank) oderDebit Direct(Post) erteilen Sie Vivao Sympany die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten.
Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann jeder Zeit rückgängig gemacht werden.
- Warum eine Karte mit Mikrochip?
- Was ist neu?
- Elektronisches Abrufen der administrativen Daten über den Mikrochip bei Arzt, Apotheke, Spital usw.
- Offizielle Kartennummer (20-stellig) und neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nr., 13-stellig) für die Abrechnung.
- Karte als Zugangsschlüssel für Versicherten- und Deckungsinformationen im Online-Verfahren bei Arzt, Apotheke, Spital usw.
- Möglichkeit, Ihre medizinischen Notfalldaten (Allergien, Blutgruppe usw.) auf dem Mikrochip abzuspeichern und mit PIN-Code zu schützen.
PIN-Code
Das Aktivieren des PIN-Codes können Sie vorläufig nur bei Ihrem Arzt oder im Spital veranlassen. - Welche Daten sind über die neue Versichertenkarte abrufbar?
- Administrative Daten
- Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum
- Kartennummer, neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nr.)
- Ablaufdatum der Versichertenkarte
- Name und BAG-Nummer von Vivao Sympany
- Daten der europäischen Krankenversichertenkarte (blaue EU-Rückseite)
- Welche weiteren Funktionen hat die Versichertenkarte?
Vivao Sympany ist ebenso verpflichtet, zugelassenen Ärzten, Apotheken, Spitälern usw. die administrativen Daten von Vivao Sympany und des Versicherten in einem Online-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dadurch sind auch allfällige Versicherungsdeckungen abrufbar.
Praktische BenützungstippsAuf dem Mikrochip
Medizinische Notfalldaten dürfen nur bei zugelassenen Ärzten, Apotheken und Spitälern und im Auftrag des Patienten gespeichert und gelesen werden! Vivao Sympany hat keinen Zugriff auf die medizinischen Notfalldaten. Auch der PIN-/PUK-Code ist Vivao Sympany nicht bekannt.
In der Apotheke für bargeldlosen Medikamentenbezug.
Im europäischen Ausland für bargeldlose Behandlung (blaue EU-Rückseite).
Mit medizinischer Notfallnummer im In- und Ausland auf der Kartenvorderseite.
- Ich bin schwanger. Kann ich mein Baby schon jetzt bei Vivao Sympany anmelden?
- Ich bin schwanger. Kann ich meinen Versicherungsschutz jetzt noch anpassen?
- Ich lebe in Trennung. Bezahle ich nun als Alleinstehende/r höhere Prämien?
- Unser Kind ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungsprämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen sie?
- Welche ärztlichen Kontrollen zahlt Vivao Sympany bei einer Schwangerschaft?
- Wie ist die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?
- Wie muss ich vorgehen um Stillgeld zu erhalten?
- Stillberatung
vivao Sympany vergütet drei Stillberatungen aus der Grundversicherung. - Milchpumpe
Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen vergütet. - Kontrolluntersuchungen
Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als
Mutterschaftsleistung. - Tipp
Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk <<Mutterschaft>> angebracht hat. Falls nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.
Sobald die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich. Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab.
Bei den Zusatzversicherungenbesteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen.
e-Agentur: Adresse ändern
Wenn Sie mindestens vivao standard versichert sind, bezahlt Vivao Sympany nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld von CHF 250.-. Um das Stillgeld zu erhalten, müssen Sie ein Stillgeldformular ausfüllen und vom Arzt, von der Hebamme oder der Stillberaterin bestätigen lassen.
- Kann ich mit Vivao Sympany Prämien sparen?
- Zurückhaltung bei Arztbesuchen
Zurückhaltung bei Arztbesuchenverursacht weniger Kosten und entlastet das eigene Portemonnaie. - Gesund leben
Lebenslust ist die beste Medizin. Diese Medizin ist bei Sympany Präventio erhältlich!
Sympany Präventio - Wieso steigen die Prämien immer wieder?
Als Vivao Sympany Kunde haben Sie viele Möglichkeiten, Prämien zu sparen.
Sparen bei der Krankenversicherung
Weitere Möglichkeiten:
- Warum wird in der Grundversicherung nichts an die Zähne bezahlt?
- Was wird für das Ziehen der Weisheitszähne bezahlt?
- Wo finde ich Informationen zu den Vivao Sympany Leistungen?
- Wann kann ich meine Franchise ändern?
- Was ist die Franchise?
- Welches Datum ist für die Erhebung der Franchise massgebend?
- Worum geht es bei der Kostenbeteiligung?
- Franchise
Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die gesetzliche Minimaljahresfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung CHF 300.- Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– (Erwachsene) und CHF 600.- (Kinder) zu erhöhen. - Selbstbehalt
10% der die Franchise übersteigenden Kosten.
Jährlicher Höchstbetrag:CHF 700.- für Erwachsene, CHF 350.- für Kinder. - Spitalbeitrag
CHF 10.- pro Tag. - Wann wird eine Franchise, eine Kostenbeteiligung und ein Spitalbeitrag erhoben?
- Versicherte welche mit einer oder mehreren Personen in einer familienrechtlichen Beziehung stehen und im gemeinsamen Haushalt leben
- sowie Frauen für Leistungen bei Mutterschaft
- Konkubinatspartner mit gemeinsamen Kindern
- Konkubinatspartner ohne gemeinsame Kinder, nur sofern eine Familienversicherung besteht
- Ehepartner/eingetragene Partnerschaft
- Allgemeine Abteilung: keine
- Halbprivate Abteilung: 15% bis max. 1'500.- pro Kalenderjahr
- Private Abteilung: 25% bis max. 4'500.- pro Kalenderjahr
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens ein Jahr nach Beitritt zur Versicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten). .
Die Versicherten müssen sich gemäss Gesetz (KVG Art. 64) an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus:
Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung
Jahresfranchise
Für Erwachsene wird die Jahresfranchise in einem festen Betrag pro Kalenderjahr erhoben. Für das Jahr 2009 beträgt die gesetzlich festgelegte Franchise CHF 300.00, bei Kindern bis zum18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Die Franchise kann bei Erwachsenen bis auf maximal CHF 2'500.00 und bei Kindern auf CHF 600.00 erhöht werden.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kosten für erbrachte Leistungen, welche die Jahresfranchise übersteigen. Der Selbstbehalt beträgt für beläuft sich bei Kindern auf maximal. CHF 350.00, bei pro Kalenderjahr und für Erwachsenen auf CHF 700.00 und bei Familien CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr.
Spitalbeitrag
Zusätzlich zur ordentlichen Franchise und Kostenbeteiligung haben die Versicherten an die Aufenthaltkosten im Spital einen täglichen Beitrag von CHF 10.00 zu leisten.
Keinen Spitalbeitrag zu entrichten haben:
Kostenbeteiligung aus der den Zusatzversicherungen
hospita flex
Mit der hospita flex kann die versicherte Person die Abteilung vor dem Spitaleintritt selber wählen. Mit der Wahl der entsprechenden Abteilung wird die Kostenbeteiligung bestimmt.
Je nach gewählter Abteilung werden folgende Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr erhoben.Folgende Kostenbeteiligungen werden pro Kalenderjahr erhoben:
| Spitalabteilung | Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr |
| hospita allgemein | keine |
| hospita halbprivat | 15% bis max. CHF 1'500.- |
| hospita privat | 25% bis max. CHF 4'500.- |
Diese Kostenbeteiligungen gelten auch bei Mutterschaft und wird zusätzlich zur Franchise und zu den Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung erhoben.
- Muss ich den Einzahlungsschein beilegen?
- Muss ich eine Arzt- / Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und anschliessend an die Vivao Sympany senden oder umgekehrt?
- Warum muss ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?
- Warum wurde die diese Rechnung vom Arzt, Labor, Apotheke etc. nicht bezahlt?
- Wohin soll ich die Arztrechnungen senden?
Nein, den Einzahlungsschein benötigen Sie selbst zur Begleichung der Arztrechnung. Vivao Sympany vergütet Ihnen den versicherten Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto.
Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler usw.) vorzugehen. So können wir gemeinsam verhindern, dass Sie mehr bezahlen als nötig.
Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, geben Sie uns bitte ein Bank- oder Postkonto für die unkomplizierte und schnelle Rückvergütung an.
Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.
Vom Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen. Solange bis Ihre Kostenbeteiligung voll bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnung. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits an der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise noch ist.
- Bietet Vivao Sympany für Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch eine KVG-Versicherung an?
- Die meisten KVG-Prämien für EU-Bürger sind höher als die von Schweizer Bürgern, warum dies?
- Ich arbeite in der Schweiz, mein Wohnort liegt jedoch im Ausland. Kann ich mich bei Vivao Sympany versichern lassen?
- Ist Vivao Sympany eine gesetzliche Krankenversicherung?
- Kann man sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien?
- Können die Prämien auch via Lohnabzug entrichtet werden?
- Warum sind die vivao mondial Tarife günstiger als die einer KVG-Versicherung?
- Was brauchen Versicherte von vivao euroline für die Leistungsabwicklung?
- Welche Fristen sind für die Befreiung von der Versicherungspflicht einzuhalten?
- Wer ist in der Schweiz versicherungspflichtig?
- Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger der EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger, deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich nicht zusammen mit dem Arbeitstätigen versichern lassen müssen).
- In der EU wohnhafte Bezüger von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige Familienangehörige), die in ihrem Wohnland keine Rente erhalten.
- Wer soll sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen?
- mit einer vivao mondial
- mit einer anderen bestehenden Privatversicherung
- bei Unterstellung unter die Sozialversicherung des Wohnlandes (z.B. AOK)
- Werde ich als Rentner aus vivao mondial "ausgesteuert"?
Ja, Vivao Sympany bietet mit euroline eine Versicherung gemäss dem Abkommen über den freien Personenverkehr an. Sie sichert jedoch nur die Leistungen gemäss dem Sozialtarif des jeweiligen Wohnstaates und der Schweiz zu.
Mit der Einführung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden die Voraussetzungen für den Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung geändert: Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und deren nichterwerbstätige Familienangehörige gilt in allen Nachbarländern der Schweiz ein Wahlrecht. Sie können also frei wählen, ob sie die Versicherung in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland abschliessen wollen. Erwerbstätige Familienangehörige bleiben aber weiterhin am Arbeitsort versicherungspflichtig.
Es gilt die grundsätzliche Versicherungspflicht, basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heisst, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG versichern lassen müssen:
Personen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Portugal oder Spanien (nur Rentner):
- Wer kann sich im grenznahen Ausland behandeln lassen?
- Welche Behandlungen kann ich in Deutschland durchführen?
- Wie muss ich versichert sein?
- Grundversicherung bei Sympany: Sie zahlen keine Franchise.
- Spitalzusatzversicherung bei Sympany: Deckt verschiedene zusätzliche Leistungen je nach versicherter Stufe.
- Grundsätzlich Spitalzusatzversicherung ab hospita halbprivat bei Sympany, in gewissen Fällen auch mit hospita allgemein ganze Schweiz möglich
- Wie muss ich vorgehen?
Pilotprojekt Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Alle Vivao Sympany Versicherten, die in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland wohnen und bei Sympany grundversichert sind.
Vertragskliniken
Alle Kundinnen und Kunden von Sympany mit einer Spitalzusatzversicherung.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, stehen eine Auswahl von Kliniken und Behandlungen zur Verfügung. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für Rehabilitationsbehandlungen (orthopädisch, kardiologisch, geriatrisch, onkologisch) in unseren Partnerkliniken in Bad Bellingen, Bad Krozingen und Badenweiler. Ferner sind verschiedene stationäre und ambulante Akutbehandlungen im Angebot: z.B. orthopädische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Geriatrie, Psychosomatik, Pädiatrie.
Laden Sie hier die komplette Behandlungsliste als pdf herunter.
Pilotprojekt Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Vertragsklniken
Besprechen Sie Ihren Wunsch nach einer Behandlung in einer deutschen Partnerklinik mit Ihrem Arzt oder der Ansprechperson im Spital.
Oder wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an den
Sympany Kundendienst: 058 268 42 00
- Mein Arzt oder mein Apotheker machen mich nicht jedes Mal auf die kostengünstige Alternative einer Behandlung mit Generika aufmerksam. Was kann ich tun?
- Brauchen chronisch Kranke für jeden Bezug eines ersetzbaren Originalpräparats eine medizinische Begründung, um die höhere Kostenbeteiligung zu sparen?
- Ich werde seit mehreren Jahren erfolgreich mit einem Medikament therapiert. Werde ich mit der neuen Kostenbeteiligungsregelung gezwungen auf ein unbekanntes Generikum umzusteigen?
- Kann ein Apotheker weiterhin Originalpräparate ersetzen?
- Muss der Arzt mich über die Möglichkeit, ein Originalpräparat zu ersetzen, informieren?
- Wer bestimmt darüber, ob eine medizinische Begründung für die Einnahme eines Originalpräparates vorliegt?
- Ist ein hoher Preis auch bei altbewährten Arzneimitteln gerechtfertigt?
- Sind Generika wirklich gleich gut wie das Original?
- Warum sind neue Medikamente teuer?
- Was sind Generika eigentlich genau?
- Wer entscheidet darüber, welches Medikament verschrieben wird?
- Wo spare ich beim Kauf von Generika?
- Wenn Ihre Krankenversicherung durch die Medikamentenkosten weniger belastet wird, zahlen Sie eine tiefere Prämie.
- Beim Kauf von Generika für die Selbstbehandlung sparen Sie bis zu 30%.
- Für kassenpflichtige Generika beträgt der Selbstbehalt für den Versicherten nur 10%. Bei kassenpflichtigen Originalmedikamenten beträgt der Selbstbehalt 20%, falls das Medikament auch als Generikum vorhanden ist.
Machen Sie den ersten Schritt und fragen Sie nach Generika, bevor Ihnen ein Medikament verschrieben wird.
Fragen Sie Ihren Apotheker beim Einlösen des ärztlichen Rezepts, ob das Originalmedikament auch als Generikum erhältlich ist. Das grosse Angebot an rezeptfreien Generika bietet auch ein grosses Sparpotenzial – fragen Sie nach!
Die medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt der Arzt ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.
Der erhöhte Selbstbehalt von 20% wird nur auf Originalmedikamente erhoben, die problemlos durch Generika ersetzt werden können.
Besprechen Sie den Umstieg auf ein Generikum mit ihrem Arzt. Liegen medizinische Gründe für eine Fortsetzung der Therapie mit dem Originalpräparat vor, kann der Arzt das bisher verwendete Medikament verschreiben, ohne dass der erhöhte Selbstbehalt fällig wird.
Ja. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten zu informieren, sobald ein Generikum in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, das ein Originalpräparat ersetzen kann.
Der Arzt. Verlangt der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates, wird der ordentliche Selbstbehalt von 10% erhoben. Der Arzt vermerkt die medizinische Notwendigkeit auf dem Rezept und der Rechnung.
Generika erfüllen dieselben Qualitätsanforderungen der schweizerischen Behörden wie die Originalpräparate. Die generell tieferen Preise für dieselbe Qualität lassen sich zur Hauptsache mit dem Ablauf des Patentschutzes auf den Wirkstoff erklären.
Die Entwicklung eines neuen Medikamentes bis zu seiner Zulassung ist mit hohen Investitionen verbunden. Damit die Herstellerfirmen ihre Kosten wieder erwirtschaften können, werden die Medikamente mit einem Patent bis zu 20 Jahre lang geschützt. Das heisst, sie geniessen vollständige Exklusivität.
Der Arzt entscheidet, welches Medikament für Ihr Gesundheitsproblem am besten geeignet ist. Sie haben aber jederzeit das Recht, zu entscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben wollen oder ein kostengünstiges Generikum.
Der Apotheker hat seit Anfang 2001 gemäss dem Eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz das Recht, statt des ärztlich verordneten Originalpräparats ein kostengünstiges Generikum abzugeben. Diese sogenannte Substitution ist immer dann möglich, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich das Originalpräparat verschreibt. Der Apotheker ist verpflichtet, den verschreibenden Arzt über die Substitution zu informieren.


- Neues Fahrzeug - was ist zu tun?
- Autoverkauf - wie weiter?
- Wie muss ich bei einem Fahrzeugwechsel vorgehen?
- Bei welcher Bonusstufe kann ich bei Sympany einsteigen und welchen Einfluss haben Vorschäden?
- Bezahle ich zusätzliche Gebühren wenn ich die monatliche Zahlungsart wähle?
- Soll ich bei meinem Motorrad während den Wintermonaten die Schilder hinterlegen?
Wenn Sie schon das Datum der Einlösung und die Stammnummer des Fahrzeuges kennen, hinterlegen wir Ihnen schnell und einfach den Versicherungsnachweis beim zuständigen Strassenverkehrsamt, damit Sie Ihr Auto umschreiben lassen können.
Mit Information über den Verkauf erlischt auch der Versicherungsschutz bei Sympany. Falls Sie in absehbarere Zeit kein neuen Fahrzeug einlösen werden, wird die Police aufgehoben.
Wenn Sie bisher bei Sympany versichert waren, senden wir unverzüglich einen neuen Versicherungsnachweis an Ihr Strassenverkehrsamt. Wenn Sie uns auch nicht gleich den neuen Antrag zusenden können, sind sie während bis zu 20 Tagen ab Ausstellung des neuen Versicherungsnachweises auch Vollkasko versichert, sofern Sie eine solche Deckung abschliessen.
Vorschäden die weiter als 3 Jahre zurück liegen berücksichtigen wir bei der Einstufung nicht.
Jung- und Neulenker werden auch auf Grund ihrer Erfahrung eingestuft. Ist ein Elternteil eines Junglenkers bereits bei Sympany versichert, erhält der Junglenker 2 Bonusstufen geschenkt.
Wenn Sie jährlich zahlen, erhalten Sie 2%, bei halbjährlicher Zahlung 1% Skonto auf die Jahresprämie.
Damit alle den administrativen Aufwand minimieren können, behalten Sie die Schilder das ganze Jahr, und wir versichern Ihr Motorrad während 12 Monaten für die Prämie die Sie normalerweise in 9 Monaten bezahlen.
- Soll ich Teilkasko oder Vollkasko abschliessen?
- Ist eine Insassen-Unfallversicherung notwendig?
- Welche Deckung brauch ich um gegen Marderschäden versichert zu sein?
- Welchen Wert hat die Kaufpreisgarantie bei einem 5-jährigen Fahrzeug?
- Wie kann ich meinen Anhänger versichern?
- Auslandreise mit dem Fahrzeug - was ist zu beachten?
Für die richtige Wahl Ihrer Deckungen, lassen Sie sich doch von uns beraten und rufen Sie uns an - 058 262 42 00.
Die Insassen-Unfallversicherung ergänzt wichtige Leistungen wie Privatabteilung oder Integritätskapital für Personen die bereits eine Unfallversicherung haben, und greift auch bei Fahrgästen aus Ländern die möglicherweise keine obligatorische Unfallversicherung kennen.
Sichern Sie sich und Ihre Gäste also zusätzlich ab, mit einer geringen Prämie für die Insassen-Unfall Deckung.
Auch bei einem älteren Fahrzeug profitieren Sie, wenn Sie die Kaufpreisgarantie abschliessen.
Wir können Ihnen zwar bei einem Totalschaden nicht den Wert eines völlig neue Fahrzeugs erstatten, aber Sie erhalten jeweils den Zeitwert + 10%, womit es Ihnen in der Regel möglich ist, ohnen finanzielle Einbusse ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
Wünschen Sie ein Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Anhänger (Material-, Wohn-, Pferde-, usw.) können sie diesen bei Sympany ebenfalls in Ihrer Deckung für das Zugfahrzeug entsprechend mit einschliessen.
Falls Sie eine Deckung in weiteren Staaten benötigen, bieten wir eine Erweiterung der Geltungsbereichs auf die sogenannten grüne-Karten Staaten wie beispielsweise Serbien oder die Türkei an.
Damit diese Deckung auch Ihren Bedürfnissen entspricht, lassen Sie sich doch von uns unverbinlich beraten.
Eine Insassen-Unfallversicherung bietet Ihnen zusätzlich Schutz bei medizinischen Kosten nach einem Autounfall im Ausland.
Bitte führen Sie immer Ihre Grüne Karte und ein Europäisches Unfallprotokoll im Fahrzeug mit - im Falle eines Falles.
- Was ist zu tun im Schadenfall?
- Kann ich bei einer Autoreparatur die Garage frei wählen?
- Pannenhilfe wie ist das Vorgehen?
- Entschädigung im Totalschadenfall?
- Was geschieht mit meiner Bonusstufe bei einem Schadenfall?
Bei Verkehrsunfälle ist sofort uns so genau wie möglich der Sachverhalt schriftlich festzuhalten - das Europäische Unfallprotokoll liefert Ihnen eine wertvolle Hilfe bei der Aufnahme. Hilfreich sind auch Fotos der Unfallsituationen und das Aufschreiben von Adressen von Zeugen.
Bei Körperverletzungen sowie Unfällen im Ausland muss die Polizei benachrichtig werden. Bei Einbruch oder Diebstahl benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei. Bei Schäden am Reisegepäck lassen Sie sich diese vom Transporteur bestätigen.
In Notfällen ist Sympany umgehend unter der Telefonummer 00800 55 455 500 zu kontaktieren.
Sympany macht Ihnen keine Vorschriften - hält sich jedoch die Möglichkeit offen einen Fahrzeugexperten bei der Beurteilung der Kosten beizuziehen.
Fällt mehr als ein Schaden an, oder Sie haben keinen Bonusschutz, wird Ihre Bonusstufe in der Regel um 4 Stufen pro Schaden angehoben. Um Ihre Bonusstufe ohne Bonusschutz auch bei einem Schaden bewahren zu können, geben wir Ihnen auch die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen.


- Ich lebe mit meinem Partner aber ohne Kinder. Brauche ich eine Familienpolice?
- Bis zu welchem Alter sind meine Kinder mitversichert?
- Was ist Teil der Hausratversicherung?
- Wie soll ich die Versicherungssumme für den Hausrat bewerten?
Sympany bietet exklusiv eine 1 bis 2-Personenpolice an. Damit bezahlen Sie gleich viel wie ein 1 Personenhaushalt. Wenn es dann doch Nachwuchs gibt, ist dieser für die ersten 3 Monate sogar auch mit eingeschlossen.
Achtung berücksichtigen Sie immer den den aktuellen Neuwert!
- Ich leihe machmal das Fahrzeug von Freunden und Verwandten aus. Hafte ich für Schäden?
- Vom Mieter zum Wohneigentümer - was nun?
Wichtig: Gelegentlich heisst in diesem Zusammenhang etwa 1-2 Mal im Monat. Diese Option deckt auch den möglicherweise entstandenen Bonusverlust des Fahrzeughalters.
Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
- Benötige ich eine Reisegepäckversicherung?
- Was bedeutet Unterversicherung im Schadenfall?
- Was ist zu tun im Schadenfall?
- Mieterschaden - was ist zu beachten?
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erhalten Sie von der Fluggesellschaft meist einen geringen Betrag, der aus dem Gewicht des Gepäcks berechnet wird.
Sympany rechnet auf Grund der Zimmer, der in Ihrem Haushalt wohnenden Personen und des Einrichtungsstandards eine Versicherungssumme aus. Übernehmen Sie diesen Erfahrungswert in Ihre Hausratversicherung, sind sie in der Regel automatisch gegen eine mögliche Unterversicherung abgesichert. Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich, dass Sie bei der Bestimmung der Versicherungssumme mit offenen Karten spielen und bei komplizierteren Fällen auf jeden Fall unsere persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Bei Einbruch oder diebstahl benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei. Bei Schäden am Reisegepäch lassen Sie sich diese vom Transporteur bestätigen.
In Notfällen ist Sympany umgehend unter der Telefonummer 00800 55 455 500 zu kontaktieren
bei Mieterschäden kann es für Mieter und Vermieter jedoch einfacher sein diese erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu melden bzw. zu regeln. Sympany benötigt dann mit der Schadenmeldung eine Kopie des Wohnungabnahmeprotokoll. Wichtig ist hier, dass Sie keine Schuld oder Forderungen anerkennen ohne die Zustimmung von Sympany.















